NRW beschließt Biotopschutz für Höhlen

Am heutigen Mittwoch wurde das neue Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und GRÜNE im Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen verabschiedet. Sozusagen im letzten Moment ist dabei der Schutz von Höhlen als Biotope in das Gesetz aufgenommen worden – denn der von der NRW-Landesregierung vorgelegte Gesetzesentwurf hatte diese Forderung der NRW-Höhlenforscher und der Umweltverbände BUND, LNU und NABU nicht berücksichtigt. Doch die Volksvertreter der Regierungsfraktionen im Umweltausschuss standen den guten Argumenten der Naturschützer offen gegenüber und haben für die 2. Lesung die Änderung in das Plenum eingebracht. Damit können – wie schon bis 2007 nach dem Landschaftsgesetz – Höhlen in NRW wieder als Biotope unter Schutz gestellt werden. Ein Erfolg für die Tiere und deren Lebensräume, die im Verborgenen blühen und nur selten von der Öffentlichkeit beachtet werden.

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Fledermäuse – ja klar – aber auch andere Tiere wie hier Meta menardi, die Große Höhlenspinne, wollen geschützt sein

Eine weitere, für die Höhlenforscher interessante Neuerung im LNatSchG ist die rechtliche Grundlage dafür, nun auch in NRW Nationale Naturmonumente nach § 24 Abs. 4 BNatSchG auszuweisen. Damit können Höhlen von herausragender Bedeutung als Nationale Naturmonumente geschützt werden.

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Durch 385 Millionen Jahre alte Korallen- und Stromatoporenriffe wandeln – die Kluterthöhle in Ennepetal – eine heiße Kandidatin als Nationales Naturmonument

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