Auf dem Weg zum Nationalen Naturmonument Kluterthöhlensystem ist mit der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Rechtsverordnung Anfang August ein weiterer Schritt erfolgt. Die Höhlen im Klutertberg stehen damit kurz vor der endgültigen Ausweisung als erstes Monument unter Tage bundesweit.
Möglich wurde dies erst durch die Ermächtigung im Landesnaturschutzgesetzes NRW, geeignete Gebiete zu Nationalen Naturmonumenten zu erklären. Die entsprechende Verordnung wurde juristisch von der Landesregierung erarbeitet, wobei auch auf die Expertise der Höhlenforscher – allen voran des diesjährigen Dr. Benno Wolf Preisträgers Stefan Voigt https://akkh.de/dr-benno-wolf-preis-fuer-stefan-voigt/– zurückgegriffen wurde. Wichtig war den Höhlenforschern, dass die speläologische Betreuung auch per Verordnung durch den AKKH gesichert bleibt. In trockenen Tüchern ist das Ganze allerdings erst, wenn die Rechtsverordnung von der zuständigen NRW Ministerin für Natur- und Umweltschutz unterschrieben wird.
Für Ennepetal und die Höhlen im Klutertberg wird die Erklärung als Nationales Naturmonument mindestens genauso historisch sein wie die Ausweisung als Naturschutzgebiet anno 1937. Neben der Kluterthöhle werden weitere Höhlen zum Nationalen Naturmonument gehören https://akkh.de/uebernahme-der-hoehlen-im-westlichen-kluterthoehlensystem/. Anders als zum Teil kolportiert, sind diese allerdings nicht befahrbar miteinander verbunden. Da Höhlenforschung nie ganz abgeschlossen ist, muss das aber nicht auf ewig so bleiben.